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Volle Farbintensität – ohne künstliche Farb- & Konservierungsstoffe Färbende Lebensmittel sind Lebensmittelzutaten, die aus farbintensivem Obst, Gemüse und essbaren Pflanzen hergestellt werden. Bunte Lebensmittel können unter Verwendung dieser Produkte komplett frei von Farb- und Konservierungsstoffen (100% Clean Label) hergestellt werden. Färbende Lebensmittel müssen zudem nicht als Farbstoff oder mit einer E-Nummer deklariert werden.
Als färbende Lebensmittel bezeichnet man Lebensmittelzutaten, die aus farbintensiven Früchten, Gemüse und essbaren Pflanzen hergestellt werden. Die Produkte sind somit eine wirklich natürliche Alternative zu herkömmlichen Lebensmittelfarben - ohne E-Nummer!
Die färbenden Lebensmittel werden aus 100% Obst, Gemüse und essbaren Pflanzen gewonnen. Die Rohstoffe stammen aus kontrolliertem Anbau fester Vertragspartner. Bei der Produktion werden die natürlichen Rohstoffe ausschließlich mittels physikalischer Verfahren sowie unter Verwendung von Wasser als Prozessmedium zu einer hochkonzentrierten Essenz verarbeitet. Herstellung färbender Lebensmittel aus 100% Obst und Gemüse Bei der Herstellung der Produkte werden die natürlichen Rohstoffe (d. h. Obst, Gemüse und essbare Pflanzen) ausschließlich mittels physikalischer Verfahren sowie unter Verwendung von Wasser als Prozessmedium zu einer hochkonzentrierten Essenz verarbeitet. Auf den Einsatz von organischen Lösungsmitteln, Farb- und Konservierungsstoffen oder Zutaten tierischen Ursprungs wird komplett verzichtet. Damit entsprechen die Produkte auch den Ansprüchen für vegetarische bzw. vegane Lebensmittel. Färbende Lebensmittel sind somit per Definition kein Zusatzstoff und müssen daher auch nicht mit einer E-Nummer.
Die Pulverfarben enthalten den Fruchtzucker der verwendeten Rohware zum Beispiel aus Apfel, Karotte oder schwarzer Johannisbeere. Zudem wird bei den Pulverfarben beispielsweise Maltodextrin verwendet, der als Trägermaterial bei der Pulverisierung der Farbe benötigt wird. Ohne die Zugabe des Trägermaterials könnten die Farben nicht weiter zu Pulver verarbeitet werden.
Da färbende Lebensmittel normale Zutaten und somit Teil des Rezeptes sind, müssen sie lediglich in der Zutatenliste aufgelistet werden, als das was sie sind und mit dem was in den jeweiligen Spezifikationen aufgelistet wird. Zum Beispiel: „färbendes Lebensmittel: Karotten und Paprika“ oder „färbendes Konzentrat (Paprika und Karotte)“
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